AGB

LANGUAGE ASSOCIATES ist stets darum bemüht, die Zusammenarbeit mit seinen Kunden für beide Seiten so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten. Im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit einer Auftragserteilung anerkennen.

 

Die AGB des Auftraggebers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt haben. 

 

I.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachtrainings, Coachings und Seminaren

II.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetschertätigkeiten

III.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen und Korrekturlesen

IV.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachreisen

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachtrainings, Coachings und Seminare

  1. Der Sprachunterricht erfolgt stets nach der bewährten handlungsorientierten Unterrichtsmethode von LANGUAGE ASSOCIATES, der sogenannten Task-Related-Methode.
  2. Die Terminplanung erfolgt jeweils im gegenseitigen Einvernehmen.
  3. Notwendige Umdisponierungen von Unterrichtsstunden sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch aus organisatorischen Gründen rechtzeitig mitgeteilt werden.
  4. Fällt eine vorgesehene Lehrkraft durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen aus, so wird LANGUAGE ASSOCIATES Ihnen einen Vertretungslehrer stellen.
  5. Terminänderungen/Absagen müssen stets in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
  6. Terminabsagen für Sprachtrainings und Coachings, die vom Auftraggeber innerhalb von 48 Std. (2 Werktagen) vor Unterrichtsbeginn erfolgen, werden voll in Rechnung gestellt.
  7. Bei Seminaren beträgt die Stornierungsfrist 21 Tage, wobei der Auftraggeber für alle bis zu dem Zeitpunkt getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen (z. B. Erstellung eines maßgeschneiderten Skriptes, Reservierung von Schulungsräumen etc.) voll aufkommen muss. Ab 21 Tage vor Seminarbeginn werden zusätzlich 50% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Alle Stornierungen, die weniger als 10 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, werden voll in Rechnung gestellt. 
  8. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende jedes Monats bzw. nach Beendigung eines Seminars und Coaching-Auftrags.
  9. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetschertätigkeiten

  1. Dolmetschertätigkeiten werden grundsätzlich nach Stundenhonorar oder Tagespauschale abgerechnet.
  2. Vergütung ist unmittelbar nach erbrachter Leistung fällig.
  3. Bei Stornierung eines Auftrages innerhalb von 21 Tagen vor Auftragsbeginn werden grundsätzlich 30 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Auftragsbeginn erhöht sich diese Summe auf 60 % der vereinbarten Vergütung. Wird ein Auftrag weniger als 5 Werktage vor Auftragsbeginn storniert, so wird er zu 100 % in Rechnung gestellt.
  4. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung bei der Abklärung von Fachterminologie verpflichtet. Ohne entsprechende Mitwirkung wird die allgemein übliche Fachsprache angewendet.
  5. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, LANGUAGE ASSOCIATES rechtzeitig alle Informationen, die für die Dolmetschertätigkeit relevant sein könnten, zu liefern. Dies betrifft sowohl Informationsbroschüren als auch Produktbeschreibungen usw.
  6. LANGUAGE ASSOCIATES behält sich das Recht vor, sich zur Ausführung von Aufträgen Dritter zu bedienen, sofern dies für zweckmäßig oder notwendig empfunden wird.
  7. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von LANGUAGE ASSOCIATES gestellten Dritten ist nur mit Einwilligung erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und LANGUAGE ASSOCIATES.

  

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen und Korrekturlesen

  1. LANGUAGE ASSOCIATES ist in der Annahme des Auftrags frei. Die Ablehnung des Auftrags ist dem Auftraggeber gegenüber innerhalb von 24 Stunden nach Auftragseingang zu erklären.
  2. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, LANGUAGE ASSOCIATES den Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen – dies ist besonders im Falle eines für die Veröffentlichung oder den Druck bestimmten  gedruckten Textes wichtig.
  3. LANGUAGE ASSOCIATES haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen verursacht wurden.
  4. Informiert der Auftraggeber LANGUAGE ASSOCIATES nicht rechtzeitig über den Verwendungszweck, insbesondere bei Verwendung für Werbezwecke, so kann er nicht Ersatz für entstandene Schäden verlangen.
  5. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, oder lässt er LANGUAGE ASSOCIATES keinen Korrekturabzug vor Freigabe des Druckes zukommen, so gehen jegliche Mängel zulasten des Auftraggebers.
  6. Bei Stornierung des Auftrages sind die Auslagen, die LANGUAGE ASSOCIATES bis dahin entstanden sind, vom Auftraggeber zu erstatten.
  7. LANGUAGE ASSOCIATES ist zur Wahrnehmung der beruflichen Schweigepflicht verpflichtet.
  8. Übersetzungen sind von LANGUAGE ASSOCIATES im Allgemeinen als E-Mail zu liefern.
  9. Genannte oder vorgegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern das vom Auftraggeber gewünschte Lieferdatum nicht wesentlicher und begründeter Bestandteil des Auftrags ist. Geringfügiger Terminverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Auftrag.
  10. Bei besonders schwierigen Texten, schwerleserlichen Quellen, komplizierten Formaten, Eilaufträgen oder Aufträgen zu ungünstigen Zeiten (wie Nacht/Wochenende), behält sich LANGUAGE ASSOCIATES das Recht vor, einen Aufpreis von abzusprechender Höhe zu beanspruchen.
  11. Je nach Umfang des Auftrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Endpreises zu zahlen.
  12. Die Preise richten sich nach Sprache und ggf. Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes. Aktuelle Preise nennen wir auf Anfrage. Für die Berechnung gilt folgende Formel für den Zieltext: 55 Anschläge inkl. Leerzeichen = 1 Zeile; 1 Seite = 30 Zeilen.
  13. Der Mindestauftragswert beträgt zurzeit 50,00 EUR (bzw. entsprechend der jeweiligen Landeswährung) je Sprache zzgl. MwSt.
  14. Aktuelle Preise nennen wir auf Anfrage. Je nach Länge, Schwierigkeitsgrad und Sprache können Preise variieren. Preise werden in der Regel pro Seite berechnet. Sollten erhebliche sprachliche Mängel bestehen, behält LANGUAGE ASSOCIATES sich das Recht vor, einen Stundenpreis zu berechnen.
  15. Da die Preise auf Grundlage der fertigen Übersetzung ermittelt werden, sind Kostenvoranschläge immer unverbindlich. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  16. Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden, oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt LANGUAGE ASSOCIATES die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß.
  17. Für die Übersetzung von schwer lesbaren Vorlagen oder missverständlich formulierten Vorlagen sowie für Übertragungsfehler bei Telefaxsendungen besteht keine Mängelhaftung. Für die Deutung von Abkürzungen und die richtige Wiedergabe von Eigennamen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keine Mängelhaftung. Wird eine schriftliche Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten oder aus der Art des Auftrags klar ersichtlichen Zweck verwendet, so hat der Auftraggeber ebenfalls keinen Anspruch auf eventuellen Schadensersatz.
  18. Der Auftraggeber ist verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich, d. h. sofort, LANGUAGE ASSOCIATES anzuzeigen und dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu gewähren, um diese Mängel zu beseitigen.
  19. Erhebt der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen (Eingang bei LANGUAGE ASSOCIATES), schriftliche Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tage-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und uns ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist.
  20. Schadensersatzansprüche sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen und angemessen zu begründen. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  21. Alle Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

IV Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachreisen

  1. LANGUAGE ASSOCIATES versteht sich lediglich als Vermittler von Sprachreisen, nicht aber als Agent.
  2. LANGUAGE ASSOCIATES nimmt keine Zahlungen für Sprachreisen (ausgenommen sind das LANGUAGE ASSOCIATES London Programm und das Management Training auf einer Yacht) entgegen.
  3. Zu keiner Zeit haftet LANGUAGE ASSOCIATES für den Erfolg einer vermittelten Sprachreise.

 

 



Wir sind Mitglied

Als Mitglied der BVL haben wir unter anderem einen Schwerpunkt in der Logistik-Branche.

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LANGUAGE ASSOCIATES ist Ihr nach ISO 9001 zertifizierter Qualitätspartner für alle Fragen rund um Fremdsprachen!

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